Schlagwort: Rürup-Rente

Rürup-Rente: wer und wie wird gefördert?

Rürup-Rente: wer und wie wird gefördert?

Gefördert wird:

Besser verdienende Angestelle und vor allem Selbstständige, die die Möglichkeit der steuerbegünstigten Altersvorsorge nutzen wollen sind die Zielgruppe von der Rürup-Rente.

So wird gefördert:

Als Sonderausgaben erkennt der Staat bei der Rürup-Rente…

Rürup-Rente ist nicht pfändbar

Rürup-Rente ist nicht pfändbar

Der Rürupvertrag ist nicht auf das Arbeitslosengeld II anrechenbar, wenn er vor Antrag auf HartzIV Leistungen abgeschlossen wurde. Auch ist er in der Ansparphase unpfändbar, denn die Auszahlung der Rürup-Rente beginnt erst im Rentenalter als Rente; d.h. lt. Sozialgesetzbuch handelt es sich um „nicht verwertbares Vermögen“.

Rürup-Rente: Ein Überblick der wichtigsten Punkte

Rürup-Rente: Ein Überblick der wichtigsten Punkte

1. Bei Arbeitslosigkeit bleibt das angesparte Kapital der Rürup-Rente unangetastet. Die Altersvorsorge bleibt erhalten, denn bei Erhalt von Arbeitslosengeld 2 wird das Kapital der Rürup-Rente nicht zum Vermögen dazu gerechnet.

2. Der Staat fördert die private Altersvorsorge.

3. Sofern die Pfändungsgrenzen nicht überschritten werden, können die Beträge in der Rentenphase nicht gepfändet werden. Rürup-Rentenverträge können in der Ansparphase überhaupt nicht gepfändet werden.

4. Die Rürup-Rente ist eine Leibrente. Wenn der Sparer stirb, verfällt diese – aber einige Gesellschaften bieten Hinterbliebenenrenten in Form von Zusatzversicherungen an.