Lebensversicherung Umfang der Abtretung
Der Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufwertes wird nicht mit abgetreten, wenn bei der Vereinbarung die Rechte des Versicherungsnehmers aus der Lebensversicherung ausdrücklich im Falle des Todes an den Kreditgeber abgetreten werden und hierbei kein Bezug auf den Rückkaufswert genommen wird.