Schlagwort: Private Krankenversicherung Vergleich

Mitgabe Alterungsrückstellung: KV-Voll-Beiträge jetzt mit Wechslerkomponente

Mitgabe Alterungsrückstellung: KV-Voll-Beiträge jetzt mit Wechslerkomponente

Alle, die sich ab 2009 neu in der privaten Krankenversicherung versichern, befinden sich automatisch in der neuen PKV-Welt. Sie haben bei einem PKV-Wechsel das Recht, den sogenannten Übertragungs­wert „mitzunehmen“. Der Übertragungswert wird aus der sogenannten Wechslerkompo­nente der Krankheitskosten-Vollversicherung gebildet, die im Vergleich zur bisherigen alten PKV-Welt den PKV-Beitrag für viele Eintrittsalter erhöht. Die Beitragsunterschiede aufgrund der Wechslerkomponente hängen vom Tarif, …

Gesundheitsfonds in der GKV – Beitragssatz 15,5 Prozent

Gesundheitsfonds in der GKV – Beitragssatz 15,5 Prozent

Ab dem 1. Januar 2009 zahlen alle Beitragszahler den gleichen Beitragssatz. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 15,5% und sichert das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag ab. Arbeitnehmer tragen vom allge­meinen Beitragssatz 8,2% und der Arbeitgeber 7,3%. Der ermäßigte Beitragssatz von 14,9% gilt für alle GKV-Versicherten ohne Krankengeldanspruch.

Kapitaldeckungsverfahren in der privaten Krankenversicherung (PKV)

Kapitaldeckungsverfahren in der privaten Krankenversicherung (PKV)

Das Kapitaldeckungsverfahren in der PKV bedeutet für einen Versicherten – auf Grundlage heute bekannter Gesundheitskosten – lebenslang einen konstanten Beitrag zu zahlen. Die einzige unbekannte Größe der Kalkulation ist die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen, nicht die größere Anzahl älterer Versicherter.

Beitragsberechnung in der GKV und in der PKV

Beitragsberechnung in der GKV und in der PKV

In der privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Beiträge abhängig vom Eintrittsalter, vom Geschlecht, vom persönlichen Gesundheitszustand und von dem gewünschten Tarif. Je mehr Leistungen für die individuelle Kostenabsicherung im Krankheitsfall vereinbart sind und je älter eine Person ist, desto höher ist der Einstiegsbeitrag. Die Beiträge sind nach dem Prinzip der gleichbleibenden Prämie kalkuliert. Das bedeutet,…

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Unterschied private Krankenversicherung (PKV) und gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Unterschied private Krankenversicherung (PKV) und gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Eine private Krankenversicherung (PKV) bietet, anders als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), dem Kunden mehr als eine bloße Grundversorgung. Sie wird individuell auf die Kundenbedürfnisse abgestimmt. Sie leistet also mehr als die Gesetzliche und ist – unter Umständen – sogar noch preiswerter. Anders als in der GKV, wo der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben wird, ist der Leistungsumfang in der PKV im Rahmen der…

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private Krankenversicherung

private Krankenversicherung

ür den Versicherten kann der Wechsel zu einer PKV (privaten Krankenversicherung) im Vergleich ggf. Einsparungen bis über 2000,00€ bedeuten. Angestellte, Selbständige und Beamte sollten einem Wechsel in die PKV also in Erwägung ziehen. Da der Wechsel für den VN Vorteile bringen muß, bedarf es einer genauen Prüfung.

Beihilfe Versicherung

Beihilfe Versicherung

Als Beamter, Bematenanwärter oder Angestellter im öffentlichen Dienst bekommen Sie Beihilfe. Ihr Arbeitgeber als Beihilfeträger zahlt aber nicht alles, sondern je nach Beihilfesatz nur 50 % oder 70 % (bei Kindern 80 %) der „beihilfefähigen Kosten“. Der Rest liegt im Bereich Ihrer Eigenverantwortung.; d.h Sie benötigen eine private Beihilfe Versicherung, die ganz auf die Bedingungen des jeweiligen Bundeslandes zugeschnitten ist.

Bemessungsgrenze – private Krankenversicherung

Bemessungsgrenze – private Krankenversicherung

Welche Bedeutung hat die Bemessungsgrenze? Sie entscheidet darüber, ob Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit vorliegt. Sie wird zum Ersten eines jeden Jahres vom Bundesarbeitsministerium neu festgelegt. Zum Jahresarbeitsentgelt zählen alle Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis, die regelmäßig anfallen. Dazu gehören neben dem Arbeitsentgelt vermögenswirksame Leistungen Bereitschaftsdienstvergütungen für Klinikpersonal Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld, 13. u. 14. Gehalt etc.) Nicht…

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Beitragsanpassung private Krankenversicherung

Beitragsanpassung private Krankenversicherung

Beitragsanpassung Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden nach dem Äquivalenzprinzip berech-net, das heißt, sie sind so bemessen, daß sie den für die gesamte Vertragsdauer zu erwartenden Versicherungsleistungen entsprechen. Der altersbedingte Ausgabenanstieg wird durch die Alterungsrückstellung berücksichtigt.

Voraussetzung für den Arbeitgeberzuschuß in der privaten Krankenversicherung

Voraussetzung für den Arbeitgeberzuschuß in der privaten Krankenversicherung

Einen bestimmten Mindestumfang muß der private Versicherungsschutz nicht vorsehen. Erforderlich ist lediglich, daß der Versicherungsschutz Leistungen enthält, die auch die gesetzliche Krankenversicherung kennt. Soweit der Versicherungsschutz andere Leistungen beinhaltet, bleibt der darauf entfallende Teil des Beitrages bei der Bemessung des Zuschusses unberücksichtigt (z.B. freiwillige Pflege-Ergänzungsversicherung).

Die private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bieten die privaten Krankenversicherer eine Fülle unterschiedlichster Leistungspakete. Diese reichen vom Minimalschutz bis zur Luxusversorgung. Bei der Wahl des geeigneten Anbieters sollten u.a. die Familien- und Lebensplanung, der Gesundheitszustand und individuelle Bedürfnisse berücksichtigt werden. Persönlichen Vergleich zu Private Krankenversicherung anfordern