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Private Krankenversicherung Basistarif

Private Krankenversicherung Basistarif

Der Basistarif muss ab dem 1. Januar 2009 von allen PKV-Versicherungsunternehmen mit Sitz in Deutschland, die das Krankenvollgeschäft betreiben, angeboten werden. Es gibt den BTN (Basistarif für Normalversicherte) mit 0 EUR Selbstbehalt und zusätzlich mit den Selbstbehaltsvarianten 300, 600, 900 oder 1.200 EUR. Bei Wahl eines Selbstbehaltes be­steht…..

PKV Wechsel – Wechselrecht ab 2009

PKV Wechsel – Wechselrecht ab 2009

PKV-Bestandskunden können im ersten Halbjahr 2009 unter Mitnahme eines Teils ihrer Alterungsrückstellungen in den Basistarif eines anderen PKV-Unternehmens wechseln. Danach ist ein Wechsel nur noch für Versicherte möglich, die 55 Jahre oder älter sind oder eine Rente beziehungsweise Beamtenpension beziehen.

Die Mindestverweildauer im leistungsarmen Basistarif des neuen Unternehmens beträgt 18 Monate. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Versicherungsnehmer in einen qualitativ besseren Volltarif des neuen Unternehmens wechseln.

Sperrfrist für Wechsel der Kasse in der PKV – Basistarif

Sperrfrist für Wechsel der Kasse in der PKV – Basistarif

Eine äußerst wichtige Entscheidung für die Private Krankenversicherung (PKV) ist nun gefallen: Um bei einem neuen Versicherer, in dessen Volltarif „aufsteigen“ zu dürfen, müssen nun Versicherte, die in den Basistarif eines anderen Anbieters wechseln und einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen 18 Monate warten. Der Wettbewerb soll durch die (bisher unzulässige) Mitnahme der Rückstellung für einen höheren Aufwand im Alter angeregt werden.

Vorteile Private Krankenversicherung

Vorteile Private Krankenversicherung

individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes, Prämienanpassung an die finanziellen Möglichkeiten
freie Arztwahl auf der ganzen Welt
Behandlung als Privatpatient (z.B. oft kürzere Wartezeiten auf Termine, Einsatz neuster Medizin und Technik)
keine Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Krankenhausaufenthate
Behandlung durch Chefarzt im Zwei- oder Einbettzimmer
Kostenübernahme für Heilpraktikerbehandlung
hohe Erstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz
Auslandskrankenschutz je nach Tarif bereits enthalten
Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
ab 2009 Basistarif ohne Gesundheitsprüfung und Leistungseinschränkungen auf Grund von Vorerkrankungen
für bisher gar nicht Krankenversicherte Zugang zum Standardtarif bereits ab 1.7.2008
zu Versicherungsbeginn vereinbarte Leistungen gelten uneingeschränkt über die gasamte Dauer des Vertrages