1. Bei Arbeitslosigkeit bleibt das angesparte Kapital der Rürup-Rente unangetastet. Die Altersvorsorge bleibt erhalten, denn bei Erhalt von Arbeitslosengeld 2 wird das Kapital der Rürup-Rente nicht zum Vermögen dazu gerechnet.
2. Der Staat fördert die private Altersvorsorge.
3. Sofern die Pfändungsgrenzen nicht überschritten werden, können die Beträge in der Rentenphase nicht gepfändet werden. Rürup-Rentenverträge können in der Ansparphase überhaupt nicht gepfändet werden.
4. Die Rürup-Rente ist eine Leibrente. Wenn der Sparer stirb, verfällt diese – aber einige Gesellschaften bieten Hinterbliebenenrenten in Form von Zusatzversicherungen an.