Kategorie: PKV Lexikon

Information zu Privaten Krankenversicherungen

Pflicht zur Krankenversicherung in Deutschland

Pflicht zur Krankenversicherung in Deutschland

Wer dieser Pflicht zur Versicherung nicht nachkommt, hat Geldstrafen zu zahlen. Für jeden Monat der Nichtversicherung ist die PKV verpflichtet, diese Geldstrafe zusätzlich zum zu­künftigen Beitrag zu erheben. Für Beihilfeberechtigte bzw. berücksichtigungsfähige Ange­hörige gilt diese Pflicht für den nicht durch den Beihilfebemessungssatz abgedeckten Teil (z. B. 70% Beihilfebemessungssatz = Pflicht zur Versicherung in Höhe von 30%). Für Heil­fürsorgeberechtigte gilt die Pflicht zur Versicherung….

Nichtzahlung Krankenversicherungsbeiträge PKV

Nichtzahlung Krankenversicherungsbeiträge PKV

Ein privater Krankenversicherer kann bei Nichtzahlung der Beiträge den Vertragsteil, der die Pflicht zur Versicherung erfüllt, nicht mehr kündigen. Bei Nichtzahlung des Erstbeitra­ges ist für diesen Teil auch kein Rücktritt mehr möglich. Geändert wird auch die Rechtsfol­ge der Leistungsfreiheit und das…

Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG)

Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG)

Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG)

Ab dem 01.01.2009 steigen die Beiträge für Wechsel aus der GKV (gesetzliche Krankenkasse) und PKV (private Krankenversicherung)! Der Grund dafür ist das neue sog. „Wettbewerbsstärkungsgesetz“ (WSG): im Rahmen des WSG wird in der GKV der sog. „Gesund heitsfonds“ eingeführt, welcher einen Beitragssatz von 15,5 % mit sich bringen wird.

Sperrfrist für Wechsel der Kasse in der PKV – Basistarif

Sperrfrist für Wechsel der Kasse in der PKV – Basistarif

Eine äußerst wichtige Entscheidung für die Private Krankenversicherung (PKV) ist nun gefallen: Um bei einem neuen Versicherer, in dessen Volltarif „aufsteigen“ zu dürfen, müssen nun Versicherte, die in den Basistarif eines anderen Anbieters wechseln und einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen 18 Monate warten. Der Wettbewerb soll durch die (bisher unzulässige) Mitnahme der Rückstellung für einen höheren Aufwand im Alter angeregt werden.

Krankengeld für Selbstständige in der GKV ab 1.1.2009 nur noch über Wahltarif

Krankengeld für Selbstständige in der GKV ab 1.1.2009 nur noch über Wahltarif

Neuregelung aufgrund des Gesundheitsreformgesetzes ‚GKV-WSG‘?

Im Zuge des Gesundheitsreformgesetzes endet der Anspruch auf Krankengeld automatisch zum 31.12.2008!
Selbstständige und Freiberufler, die als freiwillige Mitglieder in der GKV versichert sind, konnten ihren GKV-Versicherungsschutz bisher mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld (Verdienstausfallversicherung der GKV) gestalten. Haben sie sich für einen Krankenversicherungsschutz mit Krankengeld entschieden, so stehen sie dennoch ab dem 01.01.2009 plötzlich ohne eine Absicherung ihres Verdienstausfalls da.

Nachmeldepflicht und private Krankenversicherung

Nachmeldepflicht und private Krankenversicherung

Bisher war die Nachmeldung von nicht angezeigten Gefahrenumständen eher problematisch.

Nun kann der Versicherer – sollte er nach Antragstellung noch Auskünfte benötigen – beim VN nachfragen. Dies muß schriftlich geschehen, denn nur dann ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Nachmeldung vorzunehmen.

Bemessungsgrenze – private Krankenversicherung

Bemessungsgrenze – private Krankenversicherung

Welche Bedeutung hat die Bemessungsgrenze? Sie entscheidet darüber, ob Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit vorliegt. Sie wird zum Ersten eines jeden Jahres vom Bundesarbeitsministerium neu festgelegt. Zum Jahresarbeitsentgelt zählen alle Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis, die regelmäßig anfallen. Dazu gehören neben dem Arbeitsentgelt vermögenswirksame Leistungen Bereitschaftsdienstvergütungen für Klinikpersonal Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld, 13. u. 14. Gehalt etc.) Nicht…

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Beitragsanpassung private Krankenversicherung

Beitragsanpassung private Krankenversicherung

Beitragsanpassung Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden nach dem Äquivalenzprinzip berech-net, das heißt, sie sind so bemessen, daß sie den für die gesamte Vertragsdauer zu erwartenden Versicherungsleistungen entsprechen. Der altersbedingte Ausgabenanstieg wird durch die Alterungsrückstellung berücksichtigt.

Arztwahl bei PKV und GKV

Arztwahl bei PKV und GKV

Es besteht freie Arztwahl unter den niedergelassenen (approbierten) Ärzten und Zahnärzten. Ferner dürfen Heilpraktiker im Sinne des Deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch genommen werden, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht.

Unterschiedliche Behandlung bei PKV und GKV:

Voraussetzung für den Arbeitgeberzuschuß in der privaten Krankenversicherung

Voraussetzung für den Arbeitgeberzuschuß in der privaten Krankenversicherung

Einen bestimmten Mindestumfang muß der private Versicherungsschutz nicht vorsehen. Erforderlich ist lediglich, daß der Versicherungsschutz Leistungen enthält, die auch die gesetzliche Krankenversicherung kennt. Soweit der Versicherungsschutz andere Leistungen beinhaltet, bleibt der darauf entfallende Teil des Beitrages bei der Bemessung des Zuschusses unberücksichtigt (z.B. freiwillige Pflege-Ergänzungsversicherung).