PKV Wechsel – Wechselrecht ab 2009
PKV-Bestandskunden können im ersten Halbjahr 2009 unter Mitnahme eines Teils ihrer Alterungsrückstellungen in den Basistarif eines anderen PKV-Unternehmens wechseln. Danach ist ein Wechsel nur noch für Versicherte möglich, die 55 Jahre oder älter sind oder eine Rente beziehungsweise Beamtenpension beziehen.
Die Mindestverweildauer im leistungsarmen Basistarif des neuen Unternehmens beträgt 18 Monate. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Versicherungsnehmer in einen qualitativ besseren Volltarif des neuen Unternehmens wechseln.