Nicht vergessen – Zulagen für Riester-Verträge noch 2014 beantragen
Haben Sie einen Vertrag für die Riester-Rente abgeschlossen, können Sie zusätzlich zu Ihren eigenen Spareinlagen Zulagen von Vater Staat anfordern. Diese Altersvorsorgezulage besteht aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage und betrifft die vergangenen beiden Jahre. Wenn Sie im Jahr 2013 vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens abzüglich Zulagen in einen Riester-Vertrag investiert haben, erhalten Sie für das Jahr 2013 154 Euro als Grundzulage, dazu 300 Euro für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde und 185 Euro für alle davor geborenen Kinder, für die Sie 2013 Kindergeld bekamen – eine gleiche Regel gilt für 2012.
Verdienen Sie beispielsweise 30.000 Euro brutto im Jahr, beträgt Ihr Eigenanteil von vier Prozent 1.200 Euro im Jahr. Da die staatlichen Zulagen auf ihre Beiträge angerechnet werden, müssen Sie als Kinderloser unter Abzug der Grundzulage 1.046 Euro einzahlen. Haben Sie dazu noch zwei Kinder, die ab 2008 geboren wurden, müssen Sie nur noch 446 Euro selbst einzahlen. Die Kinderzulagen gibt es jedoch nur einmal pro Elternpaar. Sie erhält der Elternteil, der auch das Kindergeld bezieht.
Diese staatlichen Leistungen müssen allerdings eigens beantragt werden, und zwar noch in diesem Jahr, wenn Sie auch die Zulage für 2012 erhalten möchten. Den Antrag stellen Sie an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der Deutschen Rentenversicherung Bund. Um nicht immer wieder selbst daran denken zu müssen, können Sie Ihrem Anbieter auch eine Vollmacht für einen Dauerzulagenantrag ausstellen. Möchten Sie einen Riester-Vertrag abschließen und haben Sie Fragen, beraten wir Sie gern kostenlos und unverbindlich über die für Sie günstigste Möglichkeit.