450-Euro-Jobs – Auswirkungen auf Riester Verträge
Zum 01.01.2013 haben sich die Regelungen zu den 400-Euro-Jobs geändert. Diese Änderung hat insbesondere Auswirkungen auf die Zulagenberechtigung bei Riester Verträgen. So wird die Verdienstgrenze auf 450 Euro angehoben.
Gleichzeitig besteht automatisch eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hieraus folgt mit Einschränkung, dass diese Personen auch zulagenberechtigt sind. Es besteht die Möglichkeit, die Rentenversicherungspflicht abzuwählen (opt-out Regelung).
Die bisherige Regelung, wonach 400- Euro-Jobber freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen konnten, wird also genau umgedreht.
Die Anzahl der Zulagenberechtigten für Riester Verträge wird sich mit der neuen Regelung deutlich erhöhen.