Wegfall der Dreijahresfrist

Wegfall der Dreijahresfrist

Am 22.09.2010 hat der Bundestag den Kabinettsbeschluss gefasst, wonach ab 1.1.2011 ein Wechsel in die PKV wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) möglich sein soll. Das heißt: es gilt dann wieder die „alte“ Regelung von vor dem 2.2.2007.

Allle Angestellten die mit ihrem Gehalt die JAEG (Versicherungspflichtgrenze) des Jahres 2010 (49.950 Eur) überschreiten, könnten damit bereits zum 1.1.2011 in die PKV wechseln!

Künftig müssten  Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) nur noch einmalig überschreiten, um in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können. Damit hätten auch Berufsanfänger die Möglichkeit des sofortigen Eintritts in die PKV.

Hier kann man kostenlos und unverbindlich Angebote zur privaten Krankenversicherung anfordern!

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