Riester-Rente: Wer und wie wird gefördert?

Riester-Rente: Wer und wie wird gefördert?

Förderberechtigt sind:

Bei der Riester-Rente werden Angestellte, Beamte, Zivis, rentenversicherungspflichtige Selbständige, Soldaten und Arbeitslosengeldbempfänger (ja, tatsächlich) gefördert. Wenn der Ehepartner unmittelbar begünstigt ist, kann auch der Partner eine Riester-Förderung erhalten.

So wird gefördert:

Die Grundzulage beträgt seit 2008 € 154,–; dazu kommt pro Kind € 185,–. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind beträgt die Förderung sogar € 300,–! Die einzige Voraussetzung, um die Förderung zu erhalten ist, dass der Beitrag und die Zulage mindestens 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen ausmachen. Als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer können Begünstigte den Eigenanteil und die Zulagen bis zu einen jährlichen Höchstbetrag von € 2100,– geltent machen. Die über die Zulagen bestehenden Steuervorteile berücksichtigt das Finanzamt automatisch.

Ausgezahlt wird:

Frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres wird die Riester-Rente ausbezahlt. 30 % gibt es maximal auf einmal; der Rest ist eine lebenslange, monatliche Rente. Steuerpflichtig ist die Rente wie auch die Kapitalauszahlung.

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