Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur privaten Krankenversicherung
Die Entscheidung des Bundesverafassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der letzten Gesundheitsreform hat für die PKV Licht und Schatten gebracht.
Positiv und gar nicht hoch genug zu bewerten ist, dass das Bundesverfassungsgericht eine verfassungsrechtliche Garantie und damit einen Bestandsschutz für die private Krankenversicherung formuliert hat. D.h. das duale Gesundheitssystem wurde in ihrer Existenz bestätigt. Der Senat verpflichtet den Gesetzgeber, sicherzustellen, dass aus der Gesundheitsreform keine unzumutbaren Folgen für vollversicherte Kunden und für die PKV-Unternehmen entstehen dürfen.
Damit wurde allen Phantasien der SPD in Richtung Abschaffung der privaten Krankenversicherung und Einführung einer Bürgerversicherung eine klare Absage erteilt! Aus der Sanierung der maroden GKV mit den in der PKV angesammelten Rückstellungen wird somit nichts. Die SPD wird wohl ihr Wahlprogramm umstricken müssen.
Sicher ist, dass die entsprechenden Passagen aus dem Urteil in allen folgenden juristischen und politischen Diskussionen die größte Bedeutung haben werden.
Schade ist, dass für alle Angestellten die Verfassungsmäßigkeit der 3-Jahres-Wartefrist für einen Wechsel in die PKV mit einer knappen 5:3-Mehrheit des Senats bestätigt wurde. Damit dürfen gut verdienende Angestellte auch weiterhin 3 Jahre lang Höchstbeiträge in die GKV spenden.
Wer bereits 3 Jahre als freiwilliges Mitglied in der GKV absolviert hat und alle Selbständigen sollten so rasch als möglich in die private Krankenversicherung wechseln.
Hier kann man kostenlos und unverbindlich Angebote zum Thema private Krankenversicherung anfordern.