Mit Riester-Verträgen sparen??
Sparen ohne Abgeltungssteuer zu zahlen? Ja, das geht:
Mit ungeförderten oder „übersparten„ Riester-Fondssparplänen können Anleger die nachgelagerte Besteuerung nutzen, ohne Abgeltungssteuer zu zahlen. Hierzu ist zu beachten: Um einen Riester-Vertrag zu übersparen muss der Anleger mehr als den erforderlichen Höchstbeitrag von € 2.100,– ( abzgl. Zulagen) in den Riester-Vertrag einzahlen. Ungeförderter Riester-Vertrag bedeutet nichts anderes, als dass den Anlegern keine Zulagen oder ein möglicher Steuerabzug gewährt wird, da sie beispielsweise nicht förderberechtigt sind.
Bei beiden Sparvarianten profitieren die Anleger von der Abgeltungssteuerfreiheit der Riester-Verträge! Zinsen, Kursgewinne und Dividenden sind in der Ansparphase steuerfrei. Anders als bei geförderten Beiträgen kann bei ungeförderten Riester-Verträgen die gesamte Summe – und nicht nur 30 % – ausgezahlt werden. Die lebenslange Rente ist natürlich auch wählbar.
Der Staat belohnt natürlich auch hier das langfristige Sparen: bei Auszahlung muss nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Satz versteuert werden. Die einzige Voraussetzung hierfür ist, dass das Kapital nicht vor dem 60. Lebensjahr and den Sparer gehen darf und der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen sein muss.
Außerdem darf jeder ungefördert riestern. Natürlich auch Selbstständige! Und natürlich sind wie bei Riester übliche die eingezahlten Beiträge garantiert.
Und hier gibt es weitere Informationen zum Thema Riester-Vertrag !