Nichtzahlung Krankenversicherungsbeiträge PKV
Ein privater Krankenversicherer kann bei Nichtzahlung der Beiträge den Vertragsteil, der die Pflicht zur Versicherung erfüllt, nicht mehr kündigen. Bei Nichtzahlung des Erstbeitrages ist für diesen Teil auch kein Rücktritt mehr möglich. Geändert wird auch die Rechtsfolge der Leistungsfreiheit und das Mahnverfahren. Bei der Pflicht-Vollversicherung wird insgesamt nicht mehr nach Erst- und Folgebeitrag unterschieden
Für die Zusatzversicherung bzw. für die Teile einer Vollversicherung, die nicht die Versicherungspflicht erfüllen, bleibt es bei den bisherigen Regelungen.
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