Gesundheitsfonds in der GKV – Beitragssatz 15,5 Prozent
Enheitlicher Beitragssatz in der GKV
Ab dem 1. Januar 2009 zahlen alle Beitragszahler den gleichen Beitragssatz. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 15,5% und sichert das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag ab. Arbeitnehmer tragen vom allgemeinen Beitragssatz 8,2% und der Arbeitgeber 7,3%. Der ermäßigte Beitragssatz von 14,9% gilt für alle GKV-Versicherten ohne Krankengeldanspruch.
Höchstbeitrag in der GKV auf Rekordniveau !
Der Höchstbeitrag in der GKV befindet sich mit Einführung des Gesundheitsfonds auf einem Rekordniveau: 569,63 EUR (zuzüglich Pflegebeitrag von maximal 80,85 EUR). Für freiwillig Versicherte kann die Krankenkasse im Extremfall sogar bis zu 600 Euro pro Jahr teurer werden.
Erhöhter Beitragssatz deckt Mehrausgaben nicht!
Nach Einschätzung von Experten der GKV müsste der Beitragssatz sogar um 0,9 Punkte auf 15,8 Prozent erhöht werden, um die von der Bundesregierung festgesetzten Mehrausgaben von mehr als sechs Milliarden Euro im Gesundheitswesen solide zu finanzieren.
Wahlgeschenk – und was kommt danach ?
Kaum war die notwendige Erhöhung beschlossen, haben unsere von Sachverstand gesteureten Politiker durch das Konjukturpaket II schon wieder eine leichte Senkung des Beitragssatzes um 0,6 %-Punkte zum 1.7.2009 angekündigt. Selbstverständlich hat das Ganze nichts, aber auch gar nichts mit den bevorstehenden Bundestagswahlen zu tun.
Wer richtig wählen möchte (und auch kann), der sollte sich → auf dieser Seite einen kostenlosen Vergleich zur privaten Krankenversicherung anfordern !