Monat: Januar 2009

Ab 2009 kein Krankengeld für Selbstständige

Ab 2009 kein Krankengeld für Selbstständige

Noch eine Änderung durch Gesundheitsreform
Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige, die ab 1. Januar 2009 krank werden, haben ein Problem: Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zahlt ihnen keinen Cent Krankengeld mehr. Der Anspruch endete im Zuge der Gesundheitsreform automatisch zum 31. Dezember 2008.

Besonders tragisch: Gerade Selbstständige sind auf ihr Krankengeld angewiesen, da sie im Gegensatz zu den Angestellten ja keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten.

Was sollte man tun?
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gewähren dem freiwillig gesetzlich versicherten Selbständigen nur noch dann eine Krankengeld-Absicherung, wenn er einen sog. „Wahltarif“ abschließt. Aber Vorsicht: man bindet sich damit für drei Jahre an seine GKV und verzichtet auf das Sonderkündigungsrecht auch im Falle einer Beitragsanpassung! Auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) ist für diesen Zeitraum ausgeschlossen. Damit ist man „eingesperrt“ in seine GKV und muss als Kunde eventuell auch mögliche Leistungskürzungen hinnehmen.

Neue Tarif Welt 2009 – private Krankenversicherung

Neue Tarif Welt 2009 – private Krankenversicherung

Wer ab 1. Januar 2009 eine private Krankenversicherung abschließt, erhält das uneingeschräkte Recht, später direkt in einen höherwertigen Tarif eines anderen privaten Krankenversicherers zu wechseln.

Bei diesem Übertritt gehen die angesparten Alterungsrückstellungen nicht mehr wie früher verloren!

Dieses Wechselrecht muß jedoch in die Neugeschäfstprämien ab 2009 einkalkuliert werden, so dass die Prämien bei den privaten Krankenversicherern ab 1. Januar 2009 etwas teurer geworden sind.

PKV Wechsel – Wechselrecht ab 2009

PKV Wechsel – Wechselrecht ab 2009

PKV-Bestandskunden können im ersten Halbjahr 2009 unter Mitnahme eines Teils ihrer Alterungsrückstellungen in den Basistarif eines anderen PKV-Unternehmens wechseln. Danach ist ein Wechsel nur noch für Versicherte möglich, die 55 Jahre oder älter sind oder eine Rente beziehungsweise Beamtenpension beziehen.

Die Mindestverweildauer im leistungsarmen Basistarif des neuen Unternehmens beträgt 18 Monate. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Versicherungsnehmer in einen qualitativ besseren Volltarif des neuen Unternehmens wechseln.