Ab 2009 kein Krankengeld für Selbstständige
Noch eine Änderung durch Gesundheitsreform
Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige, die ab 1. Januar 2009 krank werden, haben ein Problem: Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zahlt ihnen keinen Cent Krankengeld mehr. Der Anspruch endete im Zuge der Gesundheitsreform automatisch zum 31. Dezember 2008.
Besonders tragisch: Gerade Selbstständige sind auf ihr Krankengeld angewiesen, da sie im Gegensatz zu den Angestellten ja keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten.
Was sollte man tun?
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gewähren dem freiwillig gesetzlich versicherten Selbständigen nur noch dann eine Krankengeld-Absicherung, wenn er einen sog. „Wahltarif“ abschließt. Aber Vorsicht: man bindet sich damit für drei Jahre an seine GKV und verzichtet auf das Sonderkündigungsrecht auch im Falle einer Beitragsanpassung! Auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) ist für diesen Zeitraum ausgeschlossen. Damit ist man „eingesperrt“ in seine GKV und muss als Kunde eventuell auch mögliche Leistungskürzungen hinnehmen.