neue Versicherungspflicht in der PKV
Für die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) wurde die Versicherungspflicht für Nichtversicherte bereits zum 01.04.07 eingeführt. Ab dem 01.01.2009 gilt die generelle Pflicht zur Versicherung auch für die PKV (Private Krankenversicherung). Damit soll sichergestellt werden, dass alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland im Krankheitsfall abgesichert sind.
Alle Personen, die von der Pflicht zur Versicherung erfasst werden sind die, welche
-keine Absicherung für den Krankheitsfall haben und zuletzt privat krankenversichert waren
oder
-noch nie gesetzlich oder privat krankenversichert waren und
-hauptberuflich selbständig erwerbstätig oder
-versicherungsfreie Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder -Beamte mit Beihilfeanspruch
sind.
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