Monat: August 2008

Höhere Krankenkassenbeiträge

Höhere Krankenkassenbeiträge

Derzeit sprechen bereits alle schon davon, dass ab dem 1. Januar 2009 die Krankenversicherung für viele gesetzlich Versicherte deutlich teurer wird. Man spekuliert über einen Beitragssatz von 15,2 bis 15,8 Prozent. Nicht gerade wenig für so geringe Leistungen! Diese erschreckenden Schätzungen werden nun angeblich sogar erstmals durch die Bundesregierung bestätigt.

Sperrfrist für Wechsel der Kasse in der PKV – Basistarif

Sperrfrist für Wechsel der Kasse in der PKV – Basistarif

Eine äußerst wichtige Entscheidung für die Private Krankenversicherung (PKV) ist nun gefallen: Um bei einem neuen Versicherer, in dessen Volltarif „aufsteigen“ zu dürfen, müssen nun Versicherte, die in den Basistarif eines anderen Anbieters wechseln und einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen 18 Monate warten. Der Wettbewerb soll durch die (bisher unzulässige) Mitnahme der Rückstellung für einen höheren Aufwand im Alter angeregt werden.

Krankengeld für Selbstständige in der GKV ab 1.1.2009 nur noch über Wahltarif

Krankengeld für Selbstständige in der GKV ab 1.1.2009 nur noch über Wahltarif

Neuregelung aufgrund des Gesundheitsreformgesetzes ‚GKV-WSG‘?

Im Zuge des Gesundheitsreformgesetzes endet der Anspruch auf Krankengeld automatisch zum 31.12.2008!
Selbstständige und Freiberufler, die als freiwillige Mitglieder in der GKV versichert sind, konnten ihren GKV-Versicherungsschutz bisher mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld (Verdienstausfallversicherung der GKV) gestalten. Haben sie sich für einen Krankenversicherungsschutz mit Krankengeld entschieden, so stehen sie dennoch ab dem 01.01.2009 plötzlich ohne eine Absicherung ihres Verdienstausfalls da.

Ohne PKV geht es nicht

Ohne PKV geht es nicht

Zusatzversicherungen sind wichtig für alle, die in den gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert bleiben müssen. Für alle anderen aber ist eine private Krankenversicherung individuell sicherlich die bessere Alternative, so wie eine starke private Krankenvollversicherung mit Kapitaldeckung unverzichtbar ist für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem. Davon profitieren letzlich auch die gesetzlich Versicherten.

Endlich Klarheit über Verweildauer im Basistarif

Endlich Klarheit über Verweildauer im Basistarif

Die Spekulationen über die Verweildauer im Basistarif in der PKV sind nun endlich vorbei. Jeder Versicherte, der in den ersten 6 Monaten 2009 seine private Krankenversicherung (PKV) kündigt, kann unter einmaliger Mitgabe seiner Alterungsrückstellung in den Basistarif einer anderen Gesellschaft wechseln. Dort muss er dann 18 Monate mit Mini-Leistungen versichert bleiben, bevor er dan erst die Möglichkeit hat, in den gewünschten Tarif des neuen Versicherers zu wechseln.