Wegfall Krankengeld für Selbständige in der GKV
Ab dem 01.01.2009 haben Selbständige grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld bei ihrer GKV (§ 44 Abs. 2 SGB). Selbständige müssen sich dann über einen Wahltarif bei der GKV oder privat gegen das Risiko des Verdienstausfalls durch Krankheit absichern. Der Wahltarif der GKV bietet aber keine echte Alternative, denn der Versicherte wird mit einer 3-jährigen Bindefrist verpflichtet und kann selbst dann nicht wechseln, wenn die Beiträge weiter steigen. Alle Selbständigen sollten daher die Gelegenheit nutzen und über einen möglichen Wechsel zur privaten Krankenvollversicherung nachdenken.