Kapitaldeckungsverfahren in der privaten Krankenversicherung (PKV)

Kapitaldeckungsverfahren in der privaten Krankenversicherung (PKV)

Das Kapitaldeckungsverfahren in der PKV bedeutet für einen Versicherten – auf Grundlage heute bekannter Gesundheitskosten – lebenslang einen konstanten Beitrag zu zahlen. Die einzige unbekannte Größe der Kalkulation ist die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen, nicht die größere Anzahl älterer Versicherter.

Es wird somit ein risikogerechter Beitrag in Abhängigkeit von Geschlecht, Eintrittsalter, Voerkrankungen und gewähltem Versicherungsschutz erhoben.

Im Gegensatz zur PKV erhebt die GKV Beiträge im Umlageverfahren. Die Beitragszahlung erfolgt in einem Beitrag als Prozentsatz vom Einkommen zur Beitragsbemessungsgrenze. Es werden keine Alterungsrückstellungen zum Ausgleich evtl. Mehrkosten für ältere Versicherte gebildet.
Das Umlageverfahren beruht auf dem Generationenvertrag, d.h. dass Jüngere (Berufstätigen) für die Älteren (Rentner) einen Großteil der Kosten mitbezahlen. Nimmt aufgrund der demografischen Entwicklung die Anzahl der älteren Versicherten zu, bedeutet dies eine höhere Beitragslast für alle Versicherten.

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