Lebensversicherung Umfang der Abtretung

Lebensversicherung Umfang der Abtretung

Der Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufwertes wird nicht mit abgetreten, wenn bei der Vereinbarung die Rechte des Versicherungsnehmers aus der Lebensversicherung ausdrücklich im Falle des Todes an den Kreditgeber abgetreten werden und hierbei  kein Bezug auf den Rückkaufswert genommen wird. Nach Ansicht des Landgerichts Bonn ist der Rückkaufswert zu bedeutend, als dass er ohne Nennungabgetreten werden könnte. Also steht dem Versicherungsnehmer trotz Abtretung zu Lebenszeiten der Rückkaufswert zu. Dritte können den Rückkaufswert – wie im Urteilsfall – pfänden. (Urteil vom 14.11.07)

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