Wegfall Krankengeld für Selbständige in der GKV
Ab dem 01.01.2009 haben Selbständige grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld bei ihrer GKV (§ 44 Abs. 2 SGB). Selbständige müssen sich dann über einen Wahltarif bei der GKV oder privat gegen das Risiko des Verdienstausfalls durch Krankheit absichern.