Pflegereform – Private Pflegeversicherung
Auswirkungen der Pflegereform auf die private Pflegepflichtversicherung
(Tarif PV, Tarifstufen PVN und PVB)
Die Änderungen in der sozialen Pflegeversicherung machen auch eine entsprechende Anpassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der privaten Pflegepflichtversicherung (MB/PPV) erforderlich. Alle Leistungsverbesserungen werden gleichermaßen in der sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung umgesetzt. Um die zusätzlichen Leistungen in der privaten Pflegepflichtversicherung zu finanzieren, ist im Neugeschäft eine leichte Anhebung der Beiträge im Cent- und einstelligen Eurobereich erforderlich. Erst in höheren Eintrittsaltern ab 80 Jahren erfolgt in der Tarifstufe PVN eine Anpassung im zweistelligen Eurobereich.
Im Bestand ergeben sich unter Zugrundelegung der Aufstellung des PKV-Verbandes folgende Beitragsänderungen:
PVN:
Die absolute Beitragsveränderung liegt zwischen ca. 0,70 Euro und 8,47 Euro, die prozentuale Beitragsveränderung zwischen 5% und ca. 14%.
PVB:
Die absolute Beitragsveränderung liegt zwischen ca. 0,33 Euro und 3,29 Euro, die prozentuale Beitragsveränderung zwischen 3% und ca. 14%.