Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG)
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz tritt zum 01.07.2008 in Kraft. Unter anderem wurden vom Gesetzgeber die stationären und ambulaten Pflege-Leistungen im Rahmen des PfWG angehoben. Hierdurch provitieren die Versicherten wie folgt:
+ für Versicherte ohne Pflegestufe mit erheblichen Betreuungsbedarf ( insbesondere Demenz-Kranke) gibt es neue Leistungen
+ höhere Leistungsbeiträge
+ Anspruch auf Pflegeberatung (nur in Pflegepflicht- und Befreiungspflegeversicherung) In der privaten Pflegepflichtversicherung wird die Pfegeberatung durch einen eigenen Beratungsdiesn angeboten, der die Pflegebedürftigen aufsucht. Unabhängig von den sog. Pflegestützpunkten der Bundesländer in der sozialen Pflegeversicherung, bietet die Pflegeberatung Hilfestellung und individuelle Beratung genau zugeschnitten auf den persönlichen Bedarf der zu pflegenden Person und ihrer Anghörigen.
+ Wartezeitverkürzung von 5 auf 2 Jahre
+ Versicherte haben ab dem 01.07.2008 Anspruch auf die aktualisierten Mehrleistungen, unabhängig davon ob sie bereits Leistungen erhalten.
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