Monat: Mai 2008

Rürup-Rente ist nicht pfändbar

Rürup-Rente ist nicht pfändbar

Der Rürupvertrag ist nicht auf das Arbeitslosengeld II anrechenbar, wenn er vor Antrag auf HartzIV Leistungen abgeschlossen wurde. Auch ist er in der Ansparphase unpfändbar, denn die Auszahlung der Rürup-Rente beginnt erst im Rentenalter als Rente; d.h. lt. Sozialgesetzbuch handelt es sich um „nicht verwertbares Vermögen“.

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG)

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG)

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz tritt zum 01.07.2008 in Kraft. Unter anderem wurden vom Gesetzgeber die stationären und ambulaten Pflege-Leistungen im Rahmen des PfWG angehoben. Hierdurch provitieren die Versicherten wie folgt:

Rürup-Rente: Ein Überblick der wichtigsten Punkte

Rürup-Rente: Ein Überblick der wichtigsten Punkte

1. Bei Arbeitslosigkeit bleibt das angesparte Kapital der Rürup-Rente unangetastet. Die Altersvorsorge bleibt erhalten, denn bei Erhalt von Arbeitslosengeld 2 wird das Kapital der Rürup-Rente nicht zum Vermögen dazu gerechnet.

2. Der Staat fördert die private Altersvorsorge.

3. Sofern die Pfändungsgrenzen nicht überschritten werden, können die Beträge in der Rentenphase nicht gepfändet werden. Rürup-Rentenverträge können in der Ansparphase überhaupt nicht gepfändet werden.

4. Die Rürup-Rente ist eine Leibrente. Wenn der Sparer stirb, verfällt diese – aber einige Gesellschaften bieten Hinterbliebenenrenten in Form von Zusatzversicherungen an.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Gar keine Frage: Jeder sollte eine Berufunfähigkeitsversicherung haben!

Gerade auch für junge Leute macht es Sinn sich doch einmal mit diesem Thema zu befassen. Natürlich denkt niemand daran irgendwann einmal – in nicht absehbarer Zeit – seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können. Schon gar nicht, wenn man gerade erst am Beginn seines Berufslebens steht. Aber gerade hier ist es wichtig sich mit dem Thema der Berufsunfähigkeit zu befassen.