RiesterRente
Nur wer förderberechtigt ist und einen bestimmten Betrag in die RiesterRente einzahlt, erhält vom Staat „Zulagen“ und auch evtl. zusätzlich noch „Steuerersparnisse“ gewährt.
Die staatliche Förderung erhalten „Pflichtversicherte“ in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Wehr- und Zivil-dienstleistende, Azubis und pflichtversicherte Landwirte.
Auch Ehegatten, die nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, sind ebenfalls „mittelbar“ förder-berechtigt. Voraussetzung ist nur, dass ein eigener Riestervertrag abgeschlossen wird. Eine eigene Beitragsleistung ist aber nicht erforderlich.