Riester Zulagen
Die Beantragung der Zulagen für Riester Verträge wurde ab 2005 deutlich vereinfacht. Es genügt heute, den Versicherer einmalig zu bevollmächtigen. Alles weitere erledigt dann der Versicherer – von der regelmäßigen Antragstellung bis hin zur Gutschrift der Zulagen.
Bei einer Änderung, die die Zulagen betreffen wie z.B. weitere Kinderzulage bei Nachwuchs braucht man nur den Versicherer zu informieren. Die jeweilige Gesellschaft kümmert sich dann um alles weitere.
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