„Wohn-Riester“ kommt

„Wohn-Riester“ kommt

Der „Wohn-Riester“ kommt !

Der Staat will Häuslebauer wieder stärker unterstützten

Das selbst genutzte Wohneigentum soll künftig in die Riester-Förderung integriert werden. Einen entsprechenden Regierungsentwurf hat die Bundesregierung am 8. April 2008 beschlossen.

Der Regierungsentwurf sieht folgende Möglichkeiten vor:

Während der Ansparphase:
Riester-Sparer dürfen aus laufenden Riester-Verträgen bis zu 100 % des angesparten Kapitals entnehmen, um eine selbstgenutzte Immobilie zu kaufen bzw. zu bauen. Auch mehrere Entnahmen sind möglich.

Zum Rentenbeginn:
Riester-Sparer dürfen mit dem Geld aus dem Riester-Vertrag eine selbstgenutzte Immobilie entschulden.

– Anders als bislang müssen die Immobilienbesitzer die entnommenen Beträge nicht wieder in den Riester-Vertrag zurückzahlen, bevor sie in Rente gehen.

– Das in die selbstgenutzte Immobilie geflossene Vermögen wird nachgelagert besteuert. Dazu führt der Anbieter ein fiktives, so genanntes „Wohnförderkonto“, in dem die zur Finanzierung verwendeten Beträge mit jährlich 2 % verzinst werden. Zum Rentenbeginn wird der Bestand des „Wohnförderkontos“ auf einen Zeitraum bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres verteilt und die sich so ergebenen Renten werden jährlich besteuert. Alternativ kann der Riester-Sparer auch eine Einmalbesteuerung zum Rentenbeginn wählen. In diesem Fall werden nur 70 % des Standes des Wohnförderkontos zur nachgelagerten Besteuerung herangezogen.

– Neben der neuen Entnahmemöglichkeit ist es künftig möglich, Tilgungsleistungen zugunsten eines Hypothekendarlehens durch Riester-Zulagen und Steuervorteile steuerlich zu fördern Die Tilgung wird dann wie eine Einzahlung in einen Riester-Vertrag behandelt. Die staatlichen Zuschüsse gelten dabei als Sondertilgungen. Bisher konnten Riester-Sparer nur in Versicherungen, Fonds- oder Banksparpläne investieren.

Zusätzlich sieht der neue Regierungsentwurf zur generellen Steigerung der Attraktivität der Riester-Rente folgende Maßnahmen vor:

– Berufseinsteiger-Bonus: Zulagenberechtigte, die das 21. Lebensjahr noch nicht beendet haben, erhalten eine einmalige zusätzliche Zulage in Höhe von 100 Euro.

– Der förderfähige Personenkreis soll auf Erwerbsunfähige ausgeweitet werden.

Das neue Gesetz soll bis Mitte des Jahres verabschiedet werden.

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