RV gilt als nichtverwertbares Vermögen bei Hartz IV

RV gilt als nichtverwertbares Vermögen bei Hartz IV

Das Bundessozialgericht hat enschieden, dass eine Lebensversicherung mit Rückkaufswert 4002,70 € bei eingezahlten Prämien i.H.v. 4596,24 € als zu verwertendes Vermögen anzusehen ist, da der Verlust von 12,9 % noch nicht unwirtschaftlich sei.

Dagegen ist eine Rentenversicherung mit Rückkaufswert 6557,50 € bei eingezahlten Prämien i.H.v. 12655,95 € nicht zu verwerten, denn der Verlust von 48,2 % ist offensichtlich unwirtschaftlich.

Wieder mal ein Punkt für die RV!

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