Gesundheitsfragen: vorvertragliche Anzeigepflicht des neuen VVG
Bisher mußten alle eventuellen Umstände zur Übernahme des Risikos angegeben werden.
Nach neuem VVG braucht der VN nur noch zu schriftlich gestellten Fragen Auskunft geben, d.h. was nicht gefragt wird, braucht nicht angegeben werden.
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