Monat: März 2008

Argumente für die private Krankenversicherung

Argumente für die private Krankenversicherung

Der bei Vertragsabschluss vereinbarte Leistungsumfang wird lebenslang garantiert. Eine bei den gesetzlichen Krankenkassen übliche permanente Leistungskürzung bei gleichzeitiger Erhöhung der Beiträge findet nicht statt.

Für jeden Leistungswunsch findet sich in der privaten Krankenversicherung der passende Tarif – egal ob Basisversorgung oder hochwertiger Rundumschutz. Die zu zahlenden Beiträge richten sich nach dem subjektiven Risiko des Einzelnen; d.h. Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Antragsstellung.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung ?

Gesetzliche oder private Krankenversicherung ?

Gesetzlich oder privat – auf diese Frage gibt es keine in jedem Fall richtige bzw. falsche Antwort. Die für jeden optimale Absicherung im Krankheitsfall richtet sich nach den individuellen Prioritäten und auch finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen.

Viele haben gar keine echte Wahlmöglichkeit. Arbeitnehmer, die unterhalb der sog. Bemessungsgrenze verdienen, sind als Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung gefangen. Sie müssen mit dem auf niedrigen Niveau einheitlichen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorlieb nehmen und können maximal eine private Zusatzversicherung abschließen.

Pflege Versicherung

Pflege Versicherung

Private Pflege Versicherung – Pflegevorsorge Viele Versicherungsgesellschaften bieten als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung private Pflegezusatzversicherungen an, die das Risiko von privaten Zuzahlungen abfangen oder abmildern sollen. Es gibt auch Gesellschaften, die keine Gesundheitsfragen stellen. Solche Zusatzversicherungen werden auf drei Arten angeboten: Pflegerentenversicherung Sie wird als Lebensversicherung angeboten und zahlt, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird, je nach…

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Beihilfe Versicherung

Beihilfe Versicherung

Als Beamter, Bematenanwärter oder Angestellter im öffentlichen Dienst bekommen Sie Beihilfe. Ihr Arbeitgeber als Beihilfeträger zahlt aber nicht alles, sondern je nach Beihilfesatz nur 50 % oder 70 % (bei Kindern 80 %) der „beihilfefähigen Kosten“. Der Rest liegt im Bereich Ihrer Eigenverantwortung.; d.h Sie benötigen eine private Beihilfe Versicherung, die ganz auf die Bedingungen des jeweiligen Bundeslandes zugeschnitten ist.

Zusatzversicherung

Zusatzversicherung

Unter einer privaten „Zusatzversicherung“ versteht man die Absicherung zusätzlicher Risiken zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Damit können Sie bestehende Lücken in Ihrem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz schließen und in wichtigen Teilen ergänzen.

Wer sich als Kassenpatient im Krankenhaus Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer und freie Krankenhauswahl leisten will, muss selbst zahlen – oder eine private Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Diese übernimmt die Kosten für die Behandlung erster Klasse. Doch die Preisunterschiede sind enorm: Kunden zahlen für die günstigste Zusatzversicherung nur gut die Hälfte von dem, was sie für das teuerste Angebot zahlen müssten !

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Unfallversicherung die bekannteste Form der Invaliditätsversicherung. Sie kann als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung, aber auch als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zur Invaliditätsversicherung ebenfalls die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die sog. Grundfähigkeitsversicherung, die Dread Disease- und auch die private und gesetzliche Unfallversicherung, die in Ihren jeweiligen Bedingungen jedoch ganz unterschiedliche…

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GesundheitsRente

GesundheitsRente

Am 22.11.2007 wurde für medizinische Fachangestellte und ArzthelferInnen der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung unterzeichnet, der zum 01.04.2008 in Kraft tritt. Hiernach haben o. g. Angestellte die Wahl zwischen einem Arbeitgeberbeitrag zur bAV neben der bisherigen vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 20 EUR monatlich oder anstelle der vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 56 EUR…

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Private Krankenversicherung Selbständige

Private Krankenversicherung Selbständige

Selbständige und Freiberufler können jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln. Anders als die Angestellten können Sie ohne Beachtung ihres Einkommens und der Beitragsbemessungsgrenze Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden. Neben besseren Leistungen sind auch hohe monatliche Einsparungen möglich.  Die private Krankenversicherung für Selbständige bietet aufgrund von vielfältigen Tarifmöglichkeiten und einer variablen Gestaltung der jährlichen Selbstbeteiligung ein qualitativ hochwertiges Tarifsystem…

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Riester Rente Förderberechtigung

Riester Rente Förderberechtigung

Wer hat Anspruch auf Riester-Förderung? Förderberechtigt sind generell alle Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, also: Auszubildende Gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer Nicht maßgeblich beteiligte GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer Personen, die ein freiwilliges, ökologisches oder soziales Jahr absolvieren Wehr-und Zivildienstleistende Berufs-und Zeitsoldaten Beamte Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL) Bezieher von Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und…

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Bemessungsgrenze – private Krankenversicherung

Bemessungsgrenze – private Krankenversicherung

Welche Bedeutung hat die Bemessungsgrenze? Sie entscheidet darüber, ob Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit vorliegt. Sie wird zum Ersten eines jeden Jahres vom Bundesarbeitsministerium neu festgelegt. Zum Jahresarbeitsentgelt zählen alle Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis, die regelmäßig anfallen. Dazu gehören neben dem Arbeitsentgelt vermögenswirksame Leistungen Bereitschaftsdienstvergütungen für Klinikpersonal Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld, 13. u. 14. Gehalt etc.) Nicht…

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Beitragsanpassung private Krankenversicherung

Beitragsanpassung private Krankenversicherung

Beitragsanpassung Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden nach dem Äquivalenzprinzip berech-net, das heißt, sie sind so bemessen, daß sie den für die gesamte Vertragsdauer zu erwartenden Versicherungsleistungen entsprechen. Der altersbedingte Ausgabenanstieg wird durch die Alterungsrückstellung berücksichtigt.

Arztwahl bei PKV und GKV

Arztwahl bei PKV und GKV

Es besteht freie Arztwahl unter den niedergelassenen (approbierten) Ärzten und Zahnärzten. Ferner dürfen Heilpraktiker im Sinne des Deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch genommen werden, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht.

Unterschiedliche Behandlung bei PKV und GKV:

Voraussetzung für den Arbeitgeberzuschuß in der privaten Krankenversicherung

Voraussetzung für den Arbeitgeberzuschuß in der privaten Krankenversicherung

Einen bestimmten Mindestumfang muß der private Versicherungsschutz nicht vorsehen. Erforderlich ist lediglich, daß der Versicherungsschutz Leistungen enthält, die auch die gesetzliche Krankenversicherung kennt. Soweit der Versicherungsschutz andere Leistungen beinhaltet, bleibt der darauf entfallende Teil des Beitrages bei der Bemessung des Zuschusses unberücksichtigt (z.B. freiwillige Pflege-Ergänzungsversicherung).

Die private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bieten die privaten Krankenversicherer eine Fülle unterschiedlichster Leistungspakete. Diese reichen vom Minimalschutz bis zur Luxusversorgung. Bei der Wahl des geeigneten Anbieters sollten u.a. die Familien- und Lebensplanung, der Gesundheitszustand und individuelle Bedürfnisse berücksichtigt werden. Persönlichen Vergleich zu Private Krankenversicherung anfordern